Fluchttreppentürme

Fluchttreppen unterliegen der DIN 18065 und müssen als baurechtlich notwendige Treppen eine gleichmäßig verteilte Flächenlast
von 5,0 kN/m² (z.B. Layher Treppenturm 500) aufnehmen können (Fluchttreppen gem. Versammlungsstättenverordnung sogar 7,5 kN/m²
z.B. Layher Treppenturm 750).
In öffentlich zugänglichen Bereichen sind diese Fluchttreppen außerdem mit einer Kindersicherung auszustatten und können, den
baulichen Gegebenheiten entsprechend, in verschiedenen Ausführungsvarianten ausgeführt werden.

Fluchttreppentürme Beispiele:

Kreissparkasse in Göppingen

Kreissparkasse in Göppingen

Louis-Leitz-Schule Stuttgart

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