Hängegerüste

Die Ausführung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Hängegerüst kommt zur Anwendung, wenn ein tragender Untergrund fehlt bzw. Verkehrswege
freizuhalten sind oder aus verkehrsrechtlichen Gründen das Aufstellen eines Gerüstes nicht möglich ist (z.B. Bearbeitung von Brückenunterseiten oder
Decken von Werkhallen, etc.).
Hängegerüste können als Arbeitsgerüste der Lastklassen 1-3 verwendet werden. Als Fanggerüste dürfen sie nicht eingesetzt werden.

Hängegerüste Beispiele:

Lauterbrücke in Süßen

Lauterbrücke in Süßen