Personenauffangnetze

Horizontale Personenauffangnetze als Absturzicherung unterliegen der DIN EN 1263-1 und sind gem. DIN EN 1263-2 zu errichten.
Danach sind nur geprüfte, gekennzeichnete und unbeschädigte Schutznetze vom Typ S (Netze mit Randseil) zu verwenden.
Folgendes ist zu beachten:
  • Schutznetze nur an tragfähigen Bauteilen befestigen (je Aufhängepunkt charakteristische Lastaufnahme von mind. 6kN)
  • Schutznetze nur einsetzen, wenn Prüfung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt
  • nur Schutznetze mit einer Maschenweite von höchstens 10 cm einsetzen
  • Die Absturzhöhe in das Netz darf im Randbereich max. 3,0m, im übrigen Bereich 6,0m nicht überschreiten
  • die Verformung des Netzes unter Belastung
  • der Abstand der Aufhängepunkte darf 2,5 m nicht überschreiten
  • müssen Schutznetze gestoßen werden, sind sie Masche für Masche zu verflechten bzw. mind. 2 m zu überlappen
  • bei einer Freiraumhöhe unter dem Schutznetz von weniger als 5 m, aber mind. 3 m sind besondere Bedingungen einzuhalten

 

Personenauffangnetze Beispiele:

Lagerhalle in Markgröningen

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